Die EmpCo-Richtlinie und Gold:

Was Goldschmiede und Schmuckbrands ab September 2026 noch sagen dürfen

„Nachhaltiges Gold.“ „Grünes Gold.“ „Öko-zertifiziert.“ Sätze wie diese tauchen in der Schmuckbranche seit Jahren wie selbstverständlich in Produktbeschreibungen, auf Websites und in Kollektionsnamen auf. Ab dem 27. September 2026 werden viele davon zum rechtlichen Risiko – unabhängig davon, wie gut gemeint sie sind.

Grund ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie, mit der die EU pauschale Umweltaussagen und unbelegte Nachhaltigkeitssiegel europaweit verbietet. Für die Goldbranche, die sich seit Jahren hinter Begriffen wie „recycelt“ oder „verantwortungsvoll“ versteckt, ohne diese im Detail zu belegen, ist das ein Einschnitt. Für Goldschmiede und Schmuckbrands, die mit zertifiziertem Gold arbeiten, ist es dagegen eine Chance: Wer mit Fairtrade- oder Fairmined-Gold arbeitet, hat bereits die Nachweise, die die Richtlinie verlangt.

Dieser Beitrag ordnet ein, was die EmpCo-Richtlinie konkret regelt, und zeigt anhand aller gängigen Goldarten, was Marken ab September 2026 noch kommunizieren dürfen – und was nicht.

Was die EmpCo-Richtlinie regelt

„EmpCo“ steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“ – zu Deutsch etwa: Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Es handelt sich um die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, die die bestehende UGP-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) ergänzt. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen (in Deutschland über eine Anpassung des UWG); angewendet wird sie ab dem 27. September 2026.

Im Kern erweitert die Richtlinie die sogenannte „schwarze Liste“ von Geschäftspraktiken, die ohne Einzelfallprüfung als unlauter gelten. 

Für die Schmuck- und Goldbranche sind vor allem drei neue Verbote relevant:

Erstens sind generische Umweltaussagen – Formulierungen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“, „öko“ oder „klimafreundlich“ – künftig verboten, wenn das Unternehmen keine nachweislich anerkannte, hervorragende Umweltleistung dazu belegen kann. Ein Wort allein reicht nicht mehr; es braucht überprüfbare Substanz dahinter.

Zweitens werden Nachhaltigkeitssiegel verboten, die nicht auf einem echten Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von einer Behörde eingerichtet wurden. Selbst gestaltete „Öko-Logos“ ohne unabhängige Prüfstelle fallen darunter.

Drittens sind Aussagen zu „klimaneutralen“ oder „CO2-neutralen“ Produkten verboten, wenn sie sich allein auf den Ausgleich von Emissionen (Offsetting) stützen, statt auf tatsächliche Reduktion.

Wichtig für die Praxis: Die Richtlinie verbietet nicht Nachhaltigkeit als Thema, sondern unbelegte, generische Behauptungen. Konkrete, überprüfbare und mit echten Daten hinterlegte Aussagen bleiben zulässig – und werden dadurch sogar wertvoller, weil sie sich von der Konkurrenz abheben, die das nicht mehr sagen darf.

Warum Fairtrade- und Fairmined-Gold hier im Vorteil sind

Fairtrade Gold und Fairmined Gold sind keine Marketingbegriffe, sondern Bezeichnungen für physisch segregiertes Gold aus zertifiziertem Klein- und Kleinstbergbau (ASM), das durchgängig über etablierte Drittzertifizierungssysteme rückverfolgbar ist – mit veröffentlichten Standards, unabhängigen Audits und dokumentierten Prämienzahlungen an die Minengemeinden. Genau das verlangt die EmpCo-Richtlinie von einem „Nachhaltigkeitssiegel“: ein echtes Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung, keine Selbstauskunft.

Wer also „Fairtrade-zertifiziertes Gold“ oder „Fairmined-zertifiziertes Gold“ schreibt und dabei auf das jeweilige Zertifikat bzw. die Standarddokumente verweist, bewegt sich auf sicherem Boden. Wer dagegen nur „nachhaltiges Gold“ schreibt, ohne die Zertifizierung zu benennen, verschenkt nicht nur Glaubwürdigkeit, sondern begibt sich ab September 2026 auf rechtlich dünnes Eis.

Übersicht: Alle Goldarten im EmpCo-Check

Die folgende Übersicht ordnet die in der Branche gängigen Goldarten danach ein, wie belastbar ihre Herkunfts- und Wirkungsnachweise sind – und was daraus für die erlaubte Kommunikation folgt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, gibt aber die Richtung vor.

Fairtrade Gold

EmpCo-Einordnung

Konform – anerkanntes Zertifizierungssystem

 

Was gesagt werden darf

„Fairtrade-zertifiziertes Gold", Verweis auf FLOCERT-Zertifikat, dokumentierte Mindestpreise & Fairtrade-Prämie für die Minengemeinde

 

Was vermieden werden sollte

Fairtrade als Synonym für generelle „Nachhaltigkeit" ohne den Zertifizierungsbezug zu nennen

Fairmined Gold

EmpCo-Einordnung

Konform – anerkanntes Zertifizierungssystem

 

Was gesagt werden darf

„Fairmined-zertifiziertes Gold", Verweis auf ARM-Standard und Audit, konkrete Angaben zu Prämie und Herkunftsmine

 

Was vermieden werden sollte

Pauschale „öko"- oder „grün"-Labels draufsetzen, die über den Fairmined-Standard hinausgehen

SMO Gold (Single Mine Origin)

EmpCo-Einordnung

Bedingt konform – belegbare Herkunft, aber kein Drittzertifizierungssiegel im Sinne der Richtlinie

 

Was gesagt werden darf

Konkrete, prüfbare Fakten: Herkunft aus einer benannten, rückverfolgbaren Mine, Chain-of-Custody-Dokumentation, Einhaltung anerkannter Sorgfaltspflicht-Standards

 

Was vermieden werden sollte

Generische Begriffe wie „nachhaltig" oder „verantwortungsvoll" ohne die konkrete Rückverfolgbarkeits-Dokumentation zu nennen

Recyclinggold aus verifizierten Post-Consumer-Quellen

EmpCo-Einordnung

Bedingt konform – Herkunft dokumentiert und verifiziert, aber kein Umwelt- oder Sozialversprechen enthalten

 

Was gesagt werden darf

Faktenbasiert: „zu 100 % aus dokumentierten Post-Consumer-Quellen", „kein neu abgebautes Gold in diesem Produkt"

 

Was vermieden werden sollte

„Klimaneutral", „grün" oder impliziter Bezug zu ASM-Wirkung/Prämien – die entstehen erst durch separate Impact-Mechanismen, nicht durch Recycling allein

Konventionelles Recyclinggold

(ohne Herkunftsnachweis, ggf. inkl. Pre-Consumer-Schrott)

 

EmpCo-Einordnung

Hohes Risiko – keine belastbare Herkunftsdokumentation

 

Was gesagt werden darf

Neutrale Materialangabe: „Recyclinggold" als reine Materialherkunft, ohne Wertung

 

Was vermieden werden sollte

Jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage („grün", „öko", „klimafreundlich", „nachhaltig") – das ist nach EmpCo ein unbelegter generischer Claim

Flussgold

(informeller/nicht zertifizierter Kleinbergbau, außerhalb EU häufig mit Quecksilbereinsatz)

 

EmpCo-Einordnung

Hohes Risiko – i. d. R. keine unabhängige Prüfung, oft mit dokumentierten Umwelt- und Sozialrisiken verbunden

 

Was gesagt werden darf

Sachliche Herkunftsangabe, falls überhaupt bekannt; Transparenz über fehlende Zertifizierung

 

Was vermieden werden sollte

Jede Fair-, Öko- oder Verantwortungs-Aussage ohne unabhängige Zertifizierung der konkreten Quelle

Konventionelles Gold ohne Herkunftsangabe

EmpCo-Einordnung

Hohes Risiko – keinerlei Nachweisbasis

 

Was gesagt werden darf

Reine Materialangabe („999,9 Feingold"), keine Herkunfts- oder Wirkungsaussage

 

Was vermieden werden sollte

Jegliche Umwelt-, Fair- oder Verantwortungs-Kommunikation; auch Aussagen wie „konfliktfrei" ohne Beleg

Die kurze Version für die Kommunikationspraxis

Wer zertifiziertes Gold verarbeitet, sollte die Zertifizierung konkret benennen, statt sie in generische Begriffe zu übersetzen. „Fairtrade-zertifiziert“ ist belastbarer als „nachhaltig“ – und ab September 2026 auch das Einzige, das rechtlich Bestand hat.

Wer mit SMO-Gold oder verifiziertem Post-Consumer-Recyclinggold arbeitet, kann und sollte weiterhin über Herkunft und Rückverfolgbarkeit sprechen – aber in Fakten, nicht in Wertungen. „Aus einer benannten Mine, dokumentiert bis zum Rohgold“ ist erlaubt; „nachhaltig abgebaut“ ohne weitere Belege ist es ab September nicht mehr.

Wer konventionelles Recyclinggold, Flussgold oder Gold ohne Herkunftsangabe verarbeitet, hat kommunikativ am wenigsten Spielraum: Jede Umwelt- oder Sozialaussage ohne unabhängigen Beleg gehört ab September 2026 zur „schwarzen Liste“ verbotener Praktiken – unabhängig von der Absicht dahinter.

 

Und: Selbstgestaltete „Öko“- oder „Fair“-Siegel ohne echte Zertifizierungsstelle dahinter sind für keine Goldart mehr zulässig, auch nicht für ansonsten unproblematische Produkte.

Fazit

Die EmpCo-Richtlinie zwingt die Schmuckbranche zu etwas, das längst überfällig war: weg von vagen Nachhaltigkeitsversprechen, hin zu belegbaren Fakten über Herkunft und Wirkung. Für Goldschmiede und Marken, die bereits mit Fairtrade- oder Fairmined-Gold arbeiten, ändert sich in der Substanz wenig – ihre Zertifizierungen erfüllen die neuen Anforderungen bereits. Für alle anderen wird der 27. September 2026 zum Stichtag, an dem sich zeigt, wessen Nachhaltigkeitsversprechen tatsächlich belegt sind.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die konkrete Prüfung eigener Werbeaussagen empfehlen wir, die eigene Kommunikation vor September 2026 gemeinsam mit einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei durchzugehen. Fairever übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in diesem Beitrag enthaltenen Informationen; sie stellen unverbindliche Empfehlungen dar und keine Rechtsberatung.

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