Die EmpCo-Richtlinie und Gold

Was Goldschmied:innen und Schmuckmarken ab September 2026 noch sagen dürfen

Ab dem 27. September 2026 verbietet die EU pauschale Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel, hinter denen kein Zertifizierungssystem steht. „Nachhaltiges Gold“, „grünes Gold“ und „öko-zertifiziert“ sind dann keine Marketing-Kürzel mehr, sondern ein rechtliches Risiko – so gut gemeint sie auch waren. Wer mit zertifiziertem Gold arbeitet, steht umgekehrt gut da: Die Belege, die die neuen Regeln verlangen, liegen schon vor. Dieser Artikel zeigt, wie ihr sie an die richtige Stelle bringt.

Das Wichtigste in Kürze

Einer von zwei Wegen genügt, nicht beide – aber der Siegel-Weg ist enger, als er klingt.
Eine pauschale Umweltaussage ist nur dann verboten, wenn zwei Dinge gleichzeitig fehlen: ein amtlich anerkanntes Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 – EU Ecolabel, Blauer Engel, Nordic Swan und ihre Entsprechungen – oder eine klare Konkretisierung auf demselben Medium. Für Gold, Silber und Schmuck gibt es kein solches Umweltzeichen.

Fairtrade und Fairmined füllen diese Lücke nicht, und es lohnt sich zu wissen, warum
Sie sind Nachhaltigkeitssiegel mit Zertifizierungssystem dahinter – genau das erlaubt es, sie zu führen. Typ-I-Umweltzeichen sind sie nicht. Sie tragen deshalb jede konkrete Aussage über die Anforderungen ihres Standards, aber kein Pauschalwort, das daneben steht.

Für soziale Aussagen gibt es überhaupt keinen Siegel-Weg.
Kein Zeichen der Welt kann eine pauschale Aussage über Prämien, Löhne, Arbeitsbedingungen oder Wirkung in der Gemeinschaft tragen. Die müssen immer benannt und belegt werden. Bei zertifiziertem Kleinbergbau-Gold liegt dort ohnehin der größte Teil der Geschichte.

Die Konkretisierung muss unmittelbar neben der Aussage stehen.
Ein Link auf eine andere Seite heilt eine pauschale Aussage nicht, und ein Zertifikat an anderer Stelle der Website auch nicht. Dieselbe Seite, dieselbe Verpackung, derselbe Post.

Die Beweislast liegt bei euch.
Unternehmen müssen die Richtigkeit ihrer Tatsachenaussagen nachweisen können. Die Frage vor der Veröffentlichung lautet also nicht mehr „stimmt das?“, sondern „habe ich Klausel, Zahl, Quelle und Datum – und stehen sie an der Aussage?“

→  Zertifiziertes Gold hat die stärkste Position, aber keinen Freifahrtschein.
Fairtrade und Fairmined sind Zertifizierungssysteme mit unabhängiger Prüfstelle, deshalb dürfen die Siegel geführt werden und tragen jede konkrete Aussage über ihre Anforderungen. Umweltzeichen nach ISO 14024 sind sie nicht – ein Pauschalwort wie „nachhaltig“ tragen sie also weiterhin nicht.

Wer an Endkund:innen verkauft, haftet.
Auch für Formulierungen, die vom Lieferanten kamen. Deshalb ist die nützliche Frage an einen Lieferanten nicht, wie er das Metall nennt, sondern welches Dokument er euch geben kann.

Was die EmpCo-Richtlinie regelt

„EmpCo“ steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Gemeint ist die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, die zwei bestehende Richtlinien ändert: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU). Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen – in Deutschland über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG, veröffentlicht im BGBl. 2026 I Nr. 43. Anwendbar ist sie ab dem 27. September 2026.

Die Richtlinie arbeitet auf zwei Ebenen, und sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler. Sie erweitert die sogenannte Schwarze Liste um Praktiken, die ohne jede Abwägung unlauter sind. Und sie ändert die Artikel 6 und 7, wo eine Aussage nur dann unlauter ist, wenn sie Durchschnittsverbraucher:innen zu einer Entscheidung veranlasst, die sie sonst nicht getroffen hätten. Was auf der Schwarzen Liste steht, lässt sich durch keinen Beleg heilen. Alles andere schon.

Eine Klarstellung noch vor den Details: Die Richtlinie regelt nicht euer Gold. Sie regelt eure Sätze. Am Metall ändert sich am 27. September nichts – nur daran, was daneben stehen darf.

Fünf Verbote, die für Gold und Schmuck zählen

1

Pauschale Umweltaussagen. Sie sind künftig verboten, wenn das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann – praktisch also ein EU Ecolabel oder ein amtlich anerkanntes Typ-I-Zeichen nach ISO 14024, etwa der Blaue Engel oder der Nordic Swan. Für Gold, Silber und Schmuck gibt es kein solches Zeichen, dieser Weg ist damit zu. Und Fairtrade und Fairmined treten nicht an seine Stelle: Sie sind Zertifizierungssysteme, was das Führen der Siegel erlaubt – Typ-I-Umweltzeichen sind sie nicht, und deshalb tragen auch sie kein Pauschalwort. Der praktikable Weg ist der andere: die Aussage klar und hervorgehoben auf demselben Medium konkretisieren. „Öko-Gold" fällt raus. „In der Aufbereitung ohne Quecksilber und Zyanid gewonnen" bleibt.

2

Nachhaltigkeitssiegel ohne echtes Zertifizierungssystem oder ohne staatliche Festsetzung. Zwei Details werden dabei oft überlesen: „Staatliche Stellen" meint Behörden eines EU-Mitgliedstaats – Siegel, die Behörden von Nicht-EU-Staaten eingeführt haben, sind also ebenfalls erfasst, sofern kein Zertifizierungssystem dahintersteht. Und es gibt einen Test, den ihr auf jedes Siegel anwenden könnt, das euch angeboten wird: Sind Systeminhaber und prüfende Stelle zwei verschiedene juristische Personen, und sind die Anforderungen öffentlich einsehbar?

3

Klima- und CO₂-Neutralität, wenn sie auf Kompensation statt auf tatsächlicher Minderung beruht. Das ist das einzige dieser Verbote, das keine Konkretisierung heilt. Der Zusatz „Scope 1 und 2" macht eine solche Aussage genauer, nicht zulässig – das Verbot setzt an der Kompensationsgrundlage an, nicht am Bilanzumfang.

4

Die Aussage über das ganze Produkt, wenn sie nur einen Teil betrifft. Ein Ring ist nicht „Fairmined Gold" – das enthaltene Feingold ist es. Sagt also, worauf sich die Zertifizierung bezieht. Fairtrade und Fairmined verlangen genau das seit Jahren in ihren eigenen Markenregeln; EmpCo macht die Regel nur für Wettbewerber einklagbar.

5

Gesetzliche Anforderungen als Besonderheit des eigenen Angebots. „Konfliktfrei", „ohne Kinderarbeit", „legal gefördert" – für sich genommen bewerben diese Sätze die Einhaltung des Gesetzes. Der Ausweg ist gleichzeitig das bessere Verkaufsargument: nicht das Verbot bewerben, sondern belegen, wie es kontrolliert wird. „Die Einhaltung des Kinderarbeitsverbots wird in der Mine selbst von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft und regelmäßig neu bestätigt – nicht nur vom Vorlieferanten zugesichert."

Die Regel, die euren Arbeitsalltag am stärksten verändert

Die Beweislast liegt bei euch. Unternehmen müssen die Richtigkeit ihrer Tatsachenaussagen nachweisen können, und das dreht den üblichen Reflex um: Nicht der Abmahner muss die Unrichtigkeit zeigen. Die Prüffrage vor der Veröffentlichung lautet deshalb nicht, ob ein Satz stimmt, sondern ob Klausel, Zahl, Quelle und Datum im Haus sind – und ob sie an der Aussage stehen statt zwei Klicks entfernt.

Die realistische Folge in Deutschland ist übrigens keine Behörde. Es ist die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände, mit Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und Kostenerstattung. Schnell, für den Abmahner günstig, ohne Verfahren.

Sozialaussagen funktionieren anders – und genau dort liegt die Geschichte des Kleinbergbaus

Prämien, Mindestpreise, Arbeitsbedingungen und Gemeinschaftsentwicklung stehen nicht auf der Schwarzen Liste. Sie fallen in den Einzelfall-Test, müssen also richtig und belegt sein, aber der Maßstab ist ein anderer. Es gibt außerdem kein soziales Gegenstück zum anerkannten Umweltzeichen – kein Siegel könnte einen pauschalen Sozial-Claim tragen. Für alle, die zertifiziertes Kleinbergbau-Gold verkaufen, ist das eine gute Nachricht: Die Standards sind auf genau diese Art Nachweis gebaut.

Ein Mindestpreis in Prozent. Eine Prämie in US-Dollar je Kilogramm. Ein Prämienkomitee, dessen Zusammensetzung die soziale Zusammensetzung der Minenorganisation nach Zahl und Geschlecht abbilden muss. Ein Beschwerdeverfahren mit 90-Tage-Frist. Ein benanntes Projekt mit Ort und Zahl. Jeder dieser Sätze ist verteidigungsfähig – und keiner davon braucht das Wort „nachhaltig“.

Warum zertifiziertes Gold die stärkste Position hat

Fairtrade Gold und Fairmined Gold sind keine Marketing-Begriffe. Sie bezeichnen Gold aus zertifiziertem Kleinbergbau, das physisch getrennt von nicht zertifiziertem Metall gehalten und auf jeder Stufe der Kette dokumentiert wird: Verkäufer, physische Form beim Handelsvorgang, Verarbeitungsschritte und Ausbeuten, Mengen, Transaktionsdaten und der Zahlungsnachweis für Mindestpreis und Prämie. Diese Dokumentation ist es, die ein Auditor nachvollzieht – und die ihr bei eurem Lieferanten anfordern könnt.

Wer also „Fairtrade-zertifiziertes Gold“ oder „Fairmined-zertifiziertes Gold“ schreibt und das Zertifikat oder die Standardklausel dazu nennt, steht sicher. Wer stattdessen „nachhaltiges Gold“ schreibt, ohne die Zertifizierung zu benennen, verschenkt nicht nur Glaubwürdigkeit – ab September 2026 wird es rechtlich dünnes Eis.

Was eine Zertifizierung nicht leistet: ein Pauschalwort lizenzieren. Keines der beiden Systeme ist ein Umweltzeichen nach ISO 14024. Das Siegel trägt jede konkrete Aussage über die Anforderungen des Standards und kein pauschales Adjektiv. Diese Unterscheidung lohnt sich zu verstehen, statt sich über sie zu ärgern – sie ist der Grund, warum die konkreten Aussagen etwas wert sind.

→ Erfahre mehr über den Fairtrade Standard für Gold.

Alle gängigen Goldarten, geprüft gegen EmpCo

Die folgende Übersicht sortiert die in der Branche verwendeten Goldarten danach, wie belastbar die Nachweise zu Herkunft und Wirkung sind – und was das für die erlaubte Kommunikation bedeutet. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls, gibt aber die Richtung.

Fairmined Ecological Gold

Nachweislage: die stärkste am Markt. Quecksilber und Zyanid sind in der Aufbereitung verboten, zugelassen sind ausschließlich schwerkraftbasierte Verfahren, und die vollständige physische Rückverfolgbarkeit gilt ohne Ausnahme.
Was gesagt werden darf: das Verbot selbst mit Klausel, der verpflichtende Umweltmanagementplan, die Wiederherstellung des ursprünglichen Ökosystems, die Fairmined Premium von 4.000 USD je Kilogramm plus 2.000 USD je Kilogramm für die Ökostufe.
Was zu vermeiden ist: „komplett ohne giftige Stoffe" – verboten sind Quecksilber und Zyanid in der Aufbereitung, und das ist bemerkenswert genug.

Fairtrade Gold und Fairmined Gold

Nachweislage: Das Siegel darf geführt werden, weil ein Zertifizierungssystem dahintersteht, in dem Systeminhaber und prüfende Stelle verschiedene juristische Personen sind. Ein Umweltzeichen nach ISO 14024 ist es nicht.
Was gesagt werden darf: „Fairtrade-zertifiziertes Gold" oder „Fairmined-zertifiziertes Gold" mit Verweis auf das Zertifikat; der Mindestpreis von mindestens 95 % des Londoner Fixings; die Prämie von 2.000 USD je Kilogramm (Fairtrade) bzw. 4.000 USD je Kilogramm (Fairmined); die benannten Auflagen des Standards zu Quecksilber, Zyanid und Wasserschutz; Mine und ID, soweit euer Lieferant sie deklariert.
Was zu vermeiden ist: die Zertifizierung als Ersatz für ein Pauschalwort zu verwenden – und Eigenschaften der Ökostufe auf das ganze Sortiment auszudehnen.

Single Mine Origin und vergleichbare rückverfolgbare Großbergbau-Beschaffung

Nachweislage: Herkunft überprüfbar, Lieferkette extern auditiert – aber es handelt sich um ein Beschaffungsprogramm, nicht um ein Zertifizierungssystem. Extern geprüft wird die Kette; die Verantwortungsleistung der Mine belegen deren eigene Standards und deren extern geprüfte ESG-Berichte.
Was gesagt werden darf: die benannte Mine, die Chain-of-Custody-Dokumentation, die Standards, nach denen die Mine arbeitet, und physikalische Angaben zum Betrieb, etwa die installierte Erneuerbaren-Leistung.
Was zu vermeiden ist: Pauschalbegriffe ohne Beleg daneben – und vor allem, eine Net-Zero- oder CO₂-Neutralitätsangabe der Mine als Eigenschaft eures Goldes weiterzugeben. Beruht die Angabe auf Kohlenstoffgutschriften, ist sie als Produktaussage verboten, und „Scope 1 und 2" heilt das nicht. Die Aussage des Betreibers über sich selbst darf im Fließtext wiedergegeben werden – zugeschrieben, datiert, mit Scope und mit dem Hinweis, dass Restemissionen kompensiert werden.

Verifiziertes post-consumer Recycling-Gold

Nachweislage: Kategorie dokumentiert, Herkunft unbekannt. Nachprüfbar sind die Recycling-Kategorie und die segregierte Verarbeitung; die Ursprungsmine ist es nicht, und der Zeitpunkt des ursprünglichen Abbaus lässt sich physisch nicht ermitteln.
Was gesagt werden darf: „100 % post-consumer Material nach der Definition des RJC Chain of Custody Standards 2024" – ohne pre-consumer Material und ohne eingeschmolzenes Anlagegold, das dieser Standard ausdrücklich als Quelle ausschließt; die segregierte Verarbeitung; die Prüfung auf 999,9 ‰.
Was zu vermeiden ist: „rückverfolgbar", „bekannte Herkunft" oder jede Angabe zum Abbauzeitpunkt. Und benennt die vier Dinge, die post-consumer Gold nicht leistet: Es ist nicht bis zur Mine rückverfolgbar, es verringert den Neuabbau nicht, es spart in der Gesamtbilanz kein CO₂ und es verbessert die Bedingungen im Bergbau nicht. Gerade dieser Satz macht den Rest glaubwürdig.

Post-consumer Recycling-Gold plus Fairmined Credits (Book and Claim)

Nachweislage: zwei unabhängige Bestandteile, die getrennt beschrieben werden müssen. Das physische Metall ist Recycling-Gold, für das alle oben genannten Regeln unverändert gelten. Die Credits sind ein Wirkungsmechanismus: Physisches Fairmined Gold wird nahe der Mine in den konventionellen Markt verkauft, der Impact getrennt davon und nur einmal.
Was gesagt werden darf: Höhe und Empfänger der Prämie – 4 US-Dollar je Credit an die zertifizierte Bergbauorganisation – und dass das zertifizierte Metall nach dem Fairmined-Standard produziert wurde.
Was zu vermeiden ist: das Produkt „Fairmined Gold" oder „rückverfolgbar" zu nennen, und jede Formulierung, die den Kauf als Auslöser zusätzlichen Bergbaus darstellt. Das Metall war bereits produziert; der Credit zahlt die Prämie dafür. Ein Satz ist überall dort Pflicht, wo Credits vorkommen: Käufer:innen erhalten ein Zertifikat über die Credits, kein physisches Fairmined Gold.

Generisches Recycling-Gold ohne Herkunftsdokumentation

Nachweislage: hohes Risiko – keine belastbare Herkunftsdokumentation, und pre-consumer Material oder eingeschmolzenes Anlagegold können enthalten sein.
Was gesagt werden darf: eine neutrale Materialangabe, „Recycling-Gold", ohne qualitative Aussage.
Was zu vermeiden ist: jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage. Nach EmpCo ist das eine unbelegte pauschale Aussage – und das Material bringt nichts mit, womit sie zu belegen wäre.

Flussgold aus informellen Quellen

Nachweislage: hohes Risiko. Keine unabhängige Verifizierung der Quelle, und in tropischen Bergbauregionen ist der Einsatz von Quecksilber breit dokumentiert.
Was gesagt werden darf: eine sachliche Herkunftsangabe, soweit die Quelle überhaupt bekannt ist, und Transparenz über die fehlende Zertifizierung.
Was zu vermeiden ist: jede Fair-, Öko- oder Verantwortungsaussage.

Flussgold aus benannten europäischen Quellen

Nachweislage: Die Herkunft ist benennbar, die Wirkung nicht. Gewaschenes Gold aus einem benannten Fluss in einer benannten Region ist eine überprüfbare Herkunftsangabe, und bei der Gewinnung kommen weder Quecksilber noch Zyanid zum Einsatz.
Was gesagt werden darf: Fluss, Region, Gewinnungsmethode.
Was zu vermeiden ist: jede soziale oder ökologische Aussage und jede Andeutung einer Prämie – dieses Material wird von niemandem auditiert, und das gehört offen gesagt.

Gold ohne Herkunftserklärung

Nachweislage: hohes Risiko – keine Nachweisgrundlage.
Was gesagt werden darf: eine reine Materialangabe, „999,9 ‰ Feingold".
Was zu vermeiden ist: jede Umwelt-, Fair- oder Verantwortungsbotschaft, und Aussagen wie „konfliktfrei" ohne Nachweis, wie die Anforderung kontrolliert wird.

Wie diese Übersicht entstanden ist:

Die Kategorien sind danach sortiert, wie belastbar die Nachweise zu Herkunft und Wirkung sind – veröffentlichter Standard, unabhängiges Drittaudit, physische Segregierung, dokumentierte Prämie. Verglichen werden Kategorien von Gold, nicht einzelne Lieferanten oder Produkte, und zwar auf dem Stand der Standards und der Kommissions-Hinweise im September 2026. Wo die Einordnung von der Dokumentation eines bestimmten Lieferanten abhängt, steht das im jeweiligen Abschnitt.

Die Kurzfassung für die tägliche Kommunikation

Wenn ihr mit zertifiziertem Gold arbeitet: Benennt die Zertifizierung konkret, statt sie in Pauschalsprache zu übersetzen. „Fairtrade-zertifiziert“ wiegt mehr als „nachhaltig“ – und ab September 2026 ist es das Einzige von beiden, das rechtlich trägt.

Wenn ihr mit rückverfolgbarem Großbergbau-Gold oder verifiziertem post-consumer Recycling-Gold arbeitet: Sprecht weiter über Herkunft und Rückverfolgbarkeit, aber in Tatsachen statt in Bewertungen. „Aus einer benannten Mine, bis zum Rohgold dokumentiert“ trägt. „Nachhaltig abgebaut“ ohne weiteren Beleg nicht.

Wenn ihr mit generischem Recycling-Gold, informellem Flussgold oder Gold ohne Herkunftserklärung arbeitet, habt ihr den geringsten Spielraum. Jede Umwelt- oder Sozialaussage ohne unabhängigen Nachweis fällt ab September 2026 unter die Schwarze Liste – unabhängig von der Absicht.

Zwei Regeln gelten für alle Kategorien. Selbst gestaltete „Öko“- oder „Fair“-Siegel ohne echte Zertifizierungsstelle sind für keine Goldart mehr zulässig, auch nicht für ansonsten unproblematische Produkte. Und die Konkretisierung muss auf demselben Medium stehen: „klimafreundliche Verpackung“ ist verboten, „100 % der eingesetzten Energie stammt aus erneuerbaren Quellen“ nicht. Ein Link auf eine andere Seite heilt eine pauschale Aussage nicht.

Bestandsschutz gibt es in Deutschland nicht. Ab dem 27. September 2026 gelten die Regeln für Lagerware, gedruckte Verpackungen und Seiten, die längst online sind. Für Verpackungen nennt die Kommission praktische Lösungen: Aufkleber oder ergänzende Informationen am Verkaufsort. Zwei Einschränkungen für die Region: Die österreichische Umsetzung sieht eine dreijährige Übergangsfrist für Waren vor, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, und die Schweiz setzt EmpCo nicht um. Was ihr an Verbraucher:innen in der EU verkauft, ist in jedem Fall erfasst.

Was ihr mitnehmen solltet

Die konkrete Aussage ist nicht der Notausgang – sie ist der Weg.
Theoretisch kann eine pauschale Aussage auch auf einem amtlich anerkannten Typ-I-Umweltzeichen ruhen: EU Ecolabel, Blauer Engel, Nordic Swan. Für Gold, Silber und Schmuck gibt es keines davon. Fairtrade und Fairmined sind Zertifizierungssysteme, keine Typ-I-Umweltzeichen – ihre Siegel tragen jede konkrete Aussage über ihre Standards und kein Pauschalwort daneben. Und für soziale Aussagen gibt es überhaupt keinen Siegel-Weg. Der Satz neben der Aussage macht also die Arbeit, für alle, sofort.

Belege schlagen Vokabular. Ihr tragt die Beweislast, deshalb ist eine Klauselnummer mit Zahl und Datum mehr wert als jedes Adjektiv. Geht jetzt durch eure Produktseiten und fragt bei jeder Aussage: Was würde ich danebenstellen?

Fragt Lieferanten nach Dokumenten, nicht nach Worten. Wer an Endkund:innen verkauft, haftet – auch für Formulierungen, die aus der Kette kamen. Die richtige Frage ist nicht, wie ein Lieferant das Metall nennt, sondern was er euch geben kann, wenn jemand nachfragt.

Wenn ihr vor dem 27. September einen zweiten Blick auf eure Produkttexte wollt, sprecht uns an. Wir liefern die Klauselnummern zusammen mit dem Gold – für Fairtrade, Fairmined, Fairmined Ecological und Single Mine Origin – und gehen eure Formulierungen gern mit euch durch.

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir empfehlen, die eigenen Werbeaussagen vor September 2026 mit einer auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei zu prüfen. Fairever übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen in diesem Artikel; er enthält unverbindliche Empfehlungen, keine Rechtsberatung.

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